| A. M. hat der Bundesrätin einen Stein geschickt Der Stein wurde am 11.02.2011 mit einer persönlichen Mitteilung gesendet:
Wir leben in einer furchtbaren Ehe, unsere Tochter leidet. Wenn ich mich scheiden lasse, verlässt meine Tochter das Land, da die asiatische Mutter aufgr. der bish. Arbeitsteilung das Obhutsrecht erhalten würde. Ein Besuchsrecht lässt sich nicht durchsetzen. Die schweizerisch berechnete Alimente liesse meine Frau in Ihrem Heimatland in Saus und Braus leben. Meine Frau weiss das und terrorisiert mich täglich. Seit 2 Jahren halte ich mich daran fest, dass die Revision im Gang sei und und ich mich 2012/2013 mit geteiltem Sorgerechtgegen den Willen der Mutter scheiden lassen kann. Diese Aussicht gab mir Kraft um durchzuhalten, weil ich meine Tochter nicht verlieren will; nun ist auch dies vorbei! |