| F. R. hat der Bundesrätin einen Stein geschickt Der Stein wurde am 11.02.2011 mit einer persönlichen Mitteilung gesendet:
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, bitte nehmen Sie sich ein Beispiel an unseren Nachbarn im Norden, bei denen die Erteilung und ERFOLGREICHE Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts schon seit Jahren nicht als Ausnahme- sondern Regelfall gilt. Im Ãbrigen wird dort von einer geschiedenen Frau erwartet, dass sie ab dem 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes (wieder) eine berufliche Tätigkeit aufnimmt. Anstatt ein Heer unbeschäftigter Frauen heranzuzüchten und das MORALISCHE Recht einer intensiven Vater-Kind-Beziehung mit Füssen zu treten, sollten Sie Investitionen in FINANZIERBARE Kindertagesstätten und Betreuungsplätze sicherstellen, damit Schweizer Mütter überhaupt eine Chance auf Arbeit haben. F.R. |